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   BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09   

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https://dejure.org/2010,9603
BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09 (https://dejure.org/2010,9603)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2010 - IX B 109/09 (https://dejure.org/2010,9603)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - IX B 109/09 (https://dejure.org/2010,9603)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • openjur.de

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel; Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 72 Abs 2 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • Bundesfinanzhof

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • rewis.io

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • rewis.io

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2
    Vereinbarkeit einer Verleitung zur Klagerücknahme durch einen täuschenden Hinweis eines Richters mit seiner richterlichen Hinweispflicht und Fürsorgepflicht

  • datenbank.nwb.de

    Fehler des Finanzamts im Besteuerungsverfahren begründen keinen Verfahrensmangel; Wirksamkeit der Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 917
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.12.2005 - VIII B 61/05

    NZB: Statthaftigkeit nach Rücknahme der Klage

    Auszug aus BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09
    Entsteht Streit über die Wirksamkeit der Klagerücknahme, hat das mit der Sache befasste Gericht das Verfahren fortzusetzen und entweder in der Sache zu entscheiden oder auszusprechen, dass die Klage zurückgenommen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2005 VIII B 61/05, BFH/NV 2006, 788; vom 7. März 2005 VIII B 156/03, nicht veröffentlicht, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2007 - X B 68/07

    Fehler bei der Auslegung der AO begründen keinen Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09
    Auf solche kann die Zulassung der Revision mithin nicht gestützt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2007 X B 68/07, BFH/NV 2007, 2143, m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2005 - VIII B 156/03

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09
    Entsteht Streit über die Wirksamkeit der Klagerücknahme, hat das mit der Sache befasste Gericht das Verfahren fortzusetzen und entweder in der Sache zu entscheiden oder auszusprechen, dass die Klage zurückgenommen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2005 VIII B 61/05, BFH/NV 2006, 788; vom 7. März 2005 VIII B 156/03, nicht veröffentlicht, m.w.N.).
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 ÜG 2/21 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Streit um die

    Macht ein Kläger geltend, dass die erklärte Klagerücknahme unwirksam sei, muss das Gericht das Verfahren entweder in der Sache fortsetzen oder durch Urteil oder Gerichtsbescheid feststellen, dass das Verfahren erledigt ist (BSG Urteil vom 19.3.2020 - B 4 AS 4/20 R - SozR 4-1500 § 144 Nr. 10 RdNr 18; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.10.2021 - L 6 AS 413/20 - juris RdNr 18; Haupt/Wehrhahn in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 102 RdNr 7; vgl auch BVerfG Beschluss vom 13.7.1998 - 1 BvR 666/98 - juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 13.1.2010 - IX B 109/09 - juris RdNr 3) .
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

    Auf solche kann die Zulassung der Revision mithin nicht gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917; vom 21. August 2007 X B 68/07, BFH/NV 2007, 2143, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Im Übrigen begründen Sachaufklärungsfehler der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren keinen Verfahrensmangel im Sinne des Revisionszulassungsrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 165/09, BFH/NV 2010, 1461; vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12

    NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung

    Schließlich sind Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, nicht aber solche der Finanzbehörden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2010 IX B 153/09, BFH/NV 2010, 922; vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 26.04.2011 - III S 24/10

    Nachträgliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme - Kein

    Dagegen sind Fehler, die der Familienkasse im Kindergeldverfahren unterlaufen, keine Verfahrensmängel im Sinne des Revisionsrechts (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917, zu vergleichbaren Fehlern des Finanzamtes im Besteuerungsverfahren).
  • BFH, 10.03.2020 - X B 136/19

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    b) Ebenfalls zutreffend macht der Kläger geltend, dass das FG nicht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage hätte prüfen dürfen, sondern das Fehlen bzw. Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzung der Klagerücknahme hätte feststellen müssen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 30.01.1980 - VI B 116/79, BFHE 129, 538, BStBl II 1980, 300; vom 28.03.1990 - II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503, und vom 13.01.2010 - IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 21.08.2013 - IX B 81/13

    Fehler des FA keine Verfahrensmängel - Aufteilungsbescheid - fehlerhafte

    Dagegen können Fehler, die dem FA im Besteuerungsverfahren unterlaufen sein sollten, die Zulassung der Revision aufgrund eines Verfahrensmangels im Sinne des Revisionsrechts nicht rechtfertigen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917; vom 21. August 2007 X B 68/07, BFH/NV 2007, 2143, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 17.06.2016 - 4 V 88/16

    Verfahrensrecht (FGO): Streit über wirksame Rücknahme eines Eilantrags

    Das Gericht hat dann das Verfahren fortzusetzen und durch Beschluss über die Wirksamkeit der Rücknahme und gegebenenfalls über die Sache selbst zu entscheiden (vgl. BFH, Beschluss vom 13.01.2010, IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917; Beschluss vom 23.12.2005, VIII B 61/05, BFH/NV 2006, 788).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.2010 - IX B 116/09   

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https://dejure.org/2010,8040
BFH, 13.01.2010 - IX B 116/09 (https://dejure.org/2010,8040)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2010 - IX B 116/09 (https://dejure.org/2010,8040)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - IX B 116/09 (https://dejure.org/2010,8040)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtsfrage

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtsfrage

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtsfrage

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtsfrage

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Überlagerung der beruflichen Veranlassung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen einen Arbeitnehmer durch nichtberufliche Gründe

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzliche Bedeutung nur, wenn Rechtsfrage im Revisionsverfahren klärungsfähig ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 917
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.06.2000 - IX B 5/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.01.2010 - IX B 116/09
    Denn diese Rechtsfrage kann sich nur stellen, wenn von einem anderen als dem vom Finanzgericht (FG) festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238).
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